Neue Fördermittel vom Staat: Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus hat die Bundesregierung das zentrale Programm bis Ende September 2021 verlängert. Auch Sie können davon profitieren! Neben der Förderung Ihrer Fixkosten und Investitionen in Digitalisierung ist neu dabei vor allem die sogenannte „Restart-Prämie“: eine Personalkostenhilfe für alle, die im Zuge der Wiedereröffnung ihr Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
Wer darf einen Antrag stellen?
Überbrückungshilfe III Plus bekommen u. a. Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum Juli bis September 2021, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird.
Was und wie wird gefördert?
Bezuschusst werden betriebliche Fixkosten und wie in der bisherigen Liste der förderfähigen Kosten auch Digitalisierungs-Investitionen. Ganz wichtig: dafür muss ein schlüssiges Digitalisierungskonzept in enger Abstimmung mit Ihren Steuerberater erstellt werden und die letztendliche Bewilligung liegt bei der Bewilligungsstelle.
Die Überbrückungshilfe III Plus kann für bis zu drei Monate (Juli 2021 bis September 2021) beantragt werden. Die Bedingungen entsprechen dabei im Wesentlichen den bisherigen.
Wichtig: Auch die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie auf unserem Gewinnblick TV YouTube Kanal.
Steuerberater Sascha Matussek und Gewinnblick Württemberg Geschäftsführer Fabian Geister erklären Ihnen genau, was sich mit der Überbrückungshilfe III ändert und welche Fixkosten und Investitionen förderfähig sind.
Mehr zu den Fördermitteln und ein Kontaktformular zur Fördermittel-Anfrage finden Sie auf unserer Gewinnblick Gastro-Fördermittel-Website.