Verlängerte Überbrückungshilfe III+/IV – weiterhin Fördermittel vom Staat
Gute Neuigkeiten: Die Antragsfrist für die Fördermittel im Rahmen der Überbrückungshilfe III+/IV wurden nochmals vom Bund bis zum 31. März 2022 verlängert. Dazu zählen:
- Betriebliche Fixkosten
- Restart-Prämie
- Investitionen in Digitalisierung & IT
Nach wie vor haben Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 und Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird, die Möglichkeit, einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Die Bedingungen entsprechen dabei im Wesentlichen den bisherigen.
Das ist neu: Besonders von der Schließung betroffene Unternehmen erhalten darüber hinaus einen Eigenkapitalzuschuss als Ausgleich für die Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten.
Wichtig: Die Bezuschussung von Digitalisierungs-Investitionen erfordert weiterhin ein schlüssiges Digitalisierungskonzept. Die Beantragung der Fördermittel kann nur über prüfende Dritte beantragt werden und die letztendliche Bewilligung liegt bei der Bewilligungsstelle.
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Mehr zu den Fördermitteln und ein Kontaktformular zur Fördermittel-Anfrage finden Sie auf unserer Gewinnblick Gastro-Fördermittel-Website.