Am 01. Januar 2020 tritt die neue Kassensicherungsverordnung in Kraft, das heißt:
- Einführung der TSE
Ab dem 01.01.2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, verfügen. Diese TSE stellt mittels einer einheitlichen digitalen Schnittstelle alle Kassendaten dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung.
- Belegausgabepflicht
Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg in elektronischer oder digitaler Form erstellt werden. Mit unseren mobilen- bzw. Gürteldruckern können wir das einfach und schnell umsetzen.
- Kassenmeldepflicht
Jede elektronische Kasse muss spätestens zum 31.01.2020 beim zuständigen Finanzamt gemeldet sein.
Der Hersteller unserer Kassensoftware Amadeus360 konnte nach 3-jähriger Entwicklungsarbeit, in enger Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung sowie innerhalb der Taxonomie-Arbeitsgruppe des DFKA, die geforderte einheitliche TSE-Schnittstelle in Amadeus360 implementieren – als erstes Kassensystem in Deutschland.
Fazit: Mit unserer digitalen Kassensystem-Lösung Amadeus360 sind Sie mit Sicherheit für eine erfolgreiche Zukunft und die ab 01.01.2020 geltenden Anforderungen der Kassensicherungsverordnung / TSE gerüstet.
Mit der Zertifizierung der TSE-Schnittstelle durch das BSI rechnen wir Ende Dezember 2019. Erst dann können wir mit der Aufrüstung unserer Kunden beginnen.
Mehr Informationen zur Kassensicherungsverordnung / TSE finden Sie hier.