Früher galt die sogenannte Störerhaftung. Wer ein offenes WLAN anbot, haftete für illegale Downloads. Es drohten Abmahnungen und hohe Strafen.
Der BGH setzte am 26.07.2018 das endgültige Aus für die Störerhaftung. Er bestätigt: „Anbieter von offenen WLAN haften nicht, wenn andere ihre Netze missbrauchen“, so Richter Thomas Koch des Bundesgerichtshofes in einer Ansprache.
Sehen Sie im Videobeitrag des ARD mehr zum BGH-Urteil.