Der Stichtag 30.09.2020 für die TSE-Aufrüstung gilt – nur bei nachweisbarer Beauftragung und nicht in allen Bundesländern gilt eine Fristverlängerung bis 31.03.2021. Erfahren Sie mehr in unseren FAQ und Webinar „TSE-Aufrüstung – Pflichten, Fristen oder Ihre Chance zu mehr Gewinn und Effizienz".
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